Weil es wieder einmal glatt werden könnte:
Ein Auszug vom: Umweltteam der Stadt Mannheim
Lediglich in begründeten Ausnahmefällen genehmigt die Stadt Mannheim den Einsatz von Streusalz. Die Ausnahmeregelung gilt nur für Gehwege ohne Baumbestand z.B. bei Eisregen, auf Treppen, Gefäll- oder Steigungsstrecken. Dabei sollte der Einsatz von salzhaltigem Streugut aber immer so gering wie möglich gehalten werden: maximal 20 g Salz /m² sind erlaubt, das entspricht etwa einem Esslöffel voll.